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   KG, 09.05.1996 - 8 RE-Miet 60/96   

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KG, 09.05.1996 - 8 RE-Miet 60/96 (https://dejure.org/1996,3939)
KG, Entscheidung vom 09.05.1996 - 8 RE-Miet 60/96 (https://dejure.org/1996,3939)
KG, Entscheidung vom 09. Mai 1996 - 8 RE-Miet 60/96 (https://dejure.org/1996,3939)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Divergenzvorlage zur Auslegung des Sozialklauselgesetzes (Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz); Kündigung eines Mietvertrages wegen Eigenbedarfs; Unwirksamkeit der Kündigung wegen bestehender Sperrfristen; Rückwirkung des Sozialklauselgesetzes auf frühere ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rechtsentscheid; Eigenbedarfskündigung; Kündigungssperrfrist; Altfall; Sozialklausel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InVErlG Art. 14 (SozialklauselG)

  • rechtsportal.de

    InVErlG Art. 14 (SozialklauselG)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 1226
  • ZMR 1996, 428
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 08.02.1977 - 1 BvR 79/70

    Universitätsgesetz Hamburg

    Auszug aus KG, 09.05.1996 - 8 REMiet 60/96
    Derartige Regelungen sind zwar grundsätzlich zulässig, jedoch sind der gesetzgeberischen Regelungsbefugnis insoweit Grenzen gesetzt, als sie sich aus einer Abwägung zwischen dem Ausmaß des durch die Gesetzesänderung verursachten Vertrauensschadens und der Bedeutung des gesetzgeberischen Anliegens für das Gemeinwohl ergeben (vgl. BVerfGE 75, 246 [280]; 14, 288 [301]; 25, 142 [154]; 43, 242 [286]; 43, 29I [391]).

    Allerdings geht der verfassungsrechtliche Vertrauensschutz nicht so weit, den Staatsbürger vor jeder Enttäuschung zu bewahren (vgl. BVerfGE 24, 220 [230]; 43, 242 [286]).

  • OLG Stuttgart, 22.02.1995 - 8 REMiet 1/94

    Kündigungssperrfrist für den Erwerber einer vermieteten Eigentumswohnung

    Auszug aus KG, 09.05.1996 - 8 REMiet 60/96
    Das Landgericht möchte die zulässige Berufung der Klägerin mit der selben Begründung zurückweisen, sieht sich jedoch durch den Rechtsentscheid des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 22. Februar 1995 (Friedrich-Hannemann/Wiek, Handbuch der Mietrechtsentscheide, Bd. III, Nr. 29 = GE 1995, S. 420) daran gehindert.

    Ist Artikel 14 des Gesetzes zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland vom 22. April 1993 (BGBl. I Seite 466/487) entgegen dem Rechtsentscheid des OLG Stuttgart vom 22. Februar 1995 - 8 REMiet 1/94 - (GE 1995, 420) auch auf Fälle anwendbar, in denen Eigentumswohnungen nach der Überlassung an den Mieter, aber vor Inkrafttreten der genannten Vorschrift verkauft und das Mietverhältnis nach dem Inkrafttreten der genannten Vorschrift wegen Eigenbedarfs gekündigt worden ist?.

  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 724/81
    Auszug aus KG, 09.05.1996 - 8 REMiet 60/96
    Derartige Regelungen sind zwar grundsätzlich zulässig, jedoch sind der gesetzgeberischen Regelungsbefugnis insoweit Grenzen gesetzt, als sie sich aus einer Abwägung zwischen dem Ausmaß des durch die Gesetzesänderung verursachten Vertrauensschadens und der Bedeutung des gesetzgeberischen Anliegens für das Gemeinwohl ergeben (vgl. BVerfGE 75, 246 [280]; 14, 288 [301]; 25, 142 [154]; 43, 242 [286]; 43, 29I [391]).
  • BVerfG, 11.10.1962 - 1 BvL 22/57

    Selbstversicherung

    Auszug aus KG, 09.05.1996 - 8 REMiet 60/96
    Derartige Regelungen sind zwar grundsätzlich zulässig, jedoch sind der gesetzgeberischen Regelungsbefugnis insoweit Grenzen gesetzt, als sie sich aus einer Abwägung zwischen dem Ausmaß des durch die Gesetzesänderung verursachten Vertrauensschadens und der Bedeutung des gesetzgeberischen Anliegens für das Gemeinwohl ergeben (vgl. BVerfGE 75, 246 [280]; 14, 288 [301]; 25, 142 [154]; 43, 242 [286]; 43, 29I [391]).
  • BVerfG, 21.01.1969 - 2 BvL 11/64

    Beamtenwitwe

    Auszug aus KG, 09.05.1996 - 8 REMiet 60/96
    Derartige Regelungen sind zwar grundsätzlich zulässig, jedoch sind der gesetzgeberischen Regelungsbefugnis insoweit Grenzen gesetzt, als sie sich aus einer Abwägung zwischen dem Ausmaß des durch die Gesetzesänderung verursachten Vertrauensschadens und der Bedeutung des gesetzgeberischen Anliegens für das Gemeinwohl ergeben (vgl. BVerfGE 75, 246 [280]; 14, 288 [301]; 25, 142 [154]; 43, 242 [286]; 43, 29I [391]).
  • BVerfG, 16.10.1968 - 1 BvL 7/62

    Angestelltenversicherung

    Auszug aus KG, 09.05.1996 - 8 REMiet 60/96
    Allerdings geht der verfassungsrechtliche Vertrauensschutz nicht so weit, den Staatsbürger vor jeder Enttäuschung zu bewahren (vgl. BVerfGE 24, 220 [230]; 43, 242 [286]).
  • BGH, 01.07.1987 - VIII ARZ 2/87

    Voraussetzungen der Vorlage einer Rechtsfrage auf dem Gebiet des

    Auszug aus KG, 09.05.1996 - 8 REMiet 60/96
    Denn die Beantwortung der Rechtsfrage ist immer dann entscheidungserheblich, wenn sich durch eine der möglichen Antworten die Beweisaufnahme erübrigen würde (vgl. BGH in NJW 1987, S. 2372; BGHZ 101, 253 ff. [261]).
  • BGH, 01.07.1987 - VIII ARZ 9/86

    Formularmäßige Überwälzung von Schönheitsreparaturen auf den Mieter einer bei

    Auszug aus KG, 09.05.1996 - 8 REMiet 60/96
    Denn die Beantwortung der Rechtsfrage ist immer dann entscheidungserheblich, wenn sich durch eine der möglichen Antworten die Beweisaufnahme erübrigen würde (vgl. BGH in NJW 1987, S. 2372; BGHZ 101, 253 ff. [261]).
  • BayObLG, 24.11.1981 - Allg. Reg. 64/81

    Teilung eines mehreren Miteigentümer gehörenden Mietgrundstücks in

    Auszug aus KG, 09.05.1996 - 8 REMiet 60/96
    Es geht davon aus, daß bei einer weiteren Veräußerung die Sperrfrist nicht wieder von neuem zu laufen beginnt und befindet sich damit in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (vgl. BayObLG in NJW 1982, S. 451).
  • AG Berlin-Spandau, 04.11.1992 - 4 C 534/92
    Auszug aus KG, 09.05.1996 - 8 REMiet 60/96
    Insoweit wird zwar von der Rechtsprechung teilweise auch die gegenteilige Ansicht vertreten (vgl. AG Spandau in NJW-RR 1993, S. 584); der Senat hat jedoch auch bezüglich dieser Frage die dem Vorlagebeschluß zugrundeliegende Rechtsauffassung des Landgerichts zugrundezulegen, da auch diese nicht als offensichtlich unhaltbar angesehen werden kann.
  • BGH, 15.11.2000 - VIII ARZ 2/00

    Begründung von Wohnungseigentum nach der Überlassung von Wohnraum an den Mieter

    Zur Begründung hat es unter Bezugnahme auf seinen Rechtsentscheid vom 22. November 1996 (WuM 1997, 29) sowie unter Heranziehung der Rechtsentscheide des Kammergerichts vom 9. Mai 1996 (WuM 1996, 395) und des Oberlandesgerichts Hamm vom 20. Oktober 1997 (WuM 1997, 664) ausgeführt:.

    Hierbei wird, in Übereinstimmung mit der in den Rechtsentscheiden des Kammergerichts vom 9. Mai 1996 (aaO), des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 22. November 1996 (WuM 1997, 29) und des Oberlandesgerichts Hamm vom 20. Oktober 1997 (WuM 1997, 664) geäußerten Auffassung, zum Teil die Meinung vertreten, der Regelungsbereich des Sozialklauselgesetzes sei auf den Zeitraum nach dem 1. August 1990 zu begrenzen, weil der Gesetzgeber durch die Übergangsregelungen in Art. 2 des Gesetzes zur Verbesserung der Rechtstellung des Mieters bei Begründung von Wohnungseigentum an vermieteten Wohnungen vom 20. Juli 1990 (BGBl. I S. 1456) einen Vertrauensschutz für den Erwerber geschaffen habe (AG Schöneberg GE 1994, 1321; Gather DWW 1993, 155, 156; Schilling, Neues Mietrecht 1993, S. 108; ders. ZMR 1993, 441, 444; Franke DWW 1997, 63; Päch/Poll Rbeistand 1994, 40, 41 f.; Börstinghaus DWW 1998, 129, 130; Fischer-Dieskau/Pergande/Schwendner, Wohnungsbaurecht, BGB-Mietrecht, Anh. zu § 556a Anm. 8 unter 4; Schubart/Kohlenbach/Wienicke, Wohn- und Mietrecht, Stand März 1999, SozklG Anm. 6; Schmidt/Futterer/Blank, Mietrecht, 7. Aufl., § 564b BGB Rdnr. 155).

  • OLG Hamm, 20.10.1997 - 30 REMiet 7/97

    Begründung von Wohnungseigentum an einer vermieteten Wohnung; Kündigung des

    »Satz 2 Nr. 1 des Gesetzes über eine Sozialklausel in Gebieten mit gefährdeter Wohnversorgung (Art. 14 des Gesetzes zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland vom 22. April 1993, BGBl. I Seite 466, 487) ist nicht auf Fälle anwendbar, in denen das Wohnungseigentum aufgrund von vor dem 1. August 1990 abgeschlossenen Verträgen erstmals veräußert worden ist (Bestätigung der Rechtsentscheide des OLG Hamburg vom 22.11.1996 - WuM 1997, 29 - ZMR 1997, 136 - und des Kammergerichts vom 9.5.1996 - WuM 1996, 395 = ZMR 1996, 428 -).«.

    Die Kammer möchte in der Vorlagefrage von den Rechtsentscheiden des OLG Stuttgart vom 22.2.1995 (WuM 1995, 262 = ZMR 1995, 200 -) des Kammergerichts vom 9.5.1996 (WuM 1996, 395 = ZMR 1996, 428 ) und des OLG Hamburg vom 22.12.1996 (WuM 1997, 29 = ZMR 1997, 136 ) abweichen.

  • OLG Hamburg, 03.05.2000 - 4 U 14/00

    Zeitliche Anwendbarkeit des Hamburgischen Gesetzes über eine Sozialklausel in

    Zwar lag jener Entscheidung ein Erwerb des Wohnungseigentums aus der Zeit vor dem 1.8.1990 zugrunde, jedoch hat das OLG Stuttgart eine diesbezügliche Differenzierung, wie sie später vom Kammergericht (RE 9.5.1996, WuM 1996, 395 = ZMR 1996 428), vom Senat (RE 22.11.1996, WuM 1997, 29 = ZMR 1997, 136) und vom OLG Hamm (RE 20.10.1997, WuM 1997, 664 = ZMR 1998, 31) vorgenommen wurde, weder im Tenor noch in den Gründen seines Rechtsentscheids getroffen.
  • OLG Hamburg, 22.11.1996 - 4 U 125/96 RE-Miet

    Bestand eines Mietvertragsverhältnisses; Anwendbarkeit des Gesetzes über

    Der wenige Tage vor dem Beschluß des Landgerichts beschlossene Rechtsentscheid des Kammergerichts vom 9. Mai 1996 (WuM 1996, 395 = ZMR 1996, 428 ) hat die Vorlage nicht unzulässig gemacht.
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